Oö BauO 1994: § 31 Abs 1 (Bauverfahren, Parteistellung, Nachbarn)
§ 31 Abs 6 (zulässige Einwendungen; Einwendungen betreffend Immissionen nur dann, wenn sie die Frage der Zulässigkeit der Betriebstype in der Widmungskategorie betreffen; gegen die Zulässigkeit des Bauvorhabens in der betreffenden Kategorie in abstracto gerichtete Einwendung, unabhängig von Immission; unzulässig; Einkaufszentrum; Einwendung hinsichtlich Überschreitung der zulässigen