Krnt BauO: § 23 Abs 1 (Bauverfahren, Parteien; Anrainer)
§ 23 Abs 2 (Anrainer, Begriff; Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und jener Grundstücke, die im weiteren Einflussbereich des Vorhabens liegen; Gefährdung der Wasserversorgung)
Krnt Bauvorschriften: § 42 Abs 2 (Fäkalien und Schmutzwässer, Ableitung in einen Kanal oder Senkgrube; bei anderer Ableitung sind sie zu klären)