ASchG § 60 Abs 1 (Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung der Arbeitsvorgänge; Arbeitgeberpflicht)
§ 130 Abs 1 Z 19 (Strafbestimmungen; Verletzung der Verpflichtung zur Gestaltung von Arbeitsvorgängen oder Einrichtung von Arbeitsplätzen; keine Strafbarkeit der Verletzung der Durchführungspflicht nach dieser Bestimmung)