ORF-G § 13 Abs 3 (Werbung; Erkennbarkeit; eindeutige Trennung durch optische oder akustische Mittel von anderen Programmteilen; keine solche Erkennbarkeit infolge Gestaltung und Aufmachung einer Werbeeinschaltung in Hörfunksendung)
VwGH 14. 11. 2007, 2005/04/0152