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VfGH 30. 11. 2007, B 1538/07, B 1539/07

VfGH: SozialversicherungZfV 2008/823ZfV 2008, 437 Heft 3 v. 2.7.2008

ASVG § 341 Abs 1 (Beziehungen der Krankenversicherungsträger und der freiberuflichen Ärzten, Regelung durch Gesamtvertrag, Abschluss zwischen Hauptverband und Ärztekammer)

§ 343 Abs 1 (Aufnahme der Ärzte in den Vertrag und Auflösung des Vertragsverhältnisses; Auswahl der Vertragsärzte und Vertrags-Gruppenpraxen und Abschluss der Einzelverträge, nach Bestimmungen des Gesamtvertrages und im Einvernehmen mit zuständiger Ärztekammer)

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