AKG § 77 Abs 1 (Direktor der Arbeiterkammer, Bestellung und Abberufung; Vorstandsbeschluss; Abberufung nur aus wichtigen Gründen; Hoheitsakt, der zum autonomen Wirkungsbereich des Selbstverwaltungskörpers gehört; Rechtsform des Bescheides; keine Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes)
B-VG Art 130 Abs 1 lit a (Verwaltungsgerichtshof; Zuständigkeit Bescheidbeschwerde; Direktor der Arbeiterkammer; Abberufung, Beschluss in der Form eines Bescheides)