AVG § 19 Abs 3 (Ladungen; Verpflichtung zur Folgeleistung, Zwangsstrafen oder Vorführung nur nach vorheriger Androhung des Zwangsmittels, diesfalls Zustellung der Ladung zu eigenen Handen)
§ 19 Abs 4 (kein Rechtsmittel gegen Ladung oder Vorführung)
B-VG Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, ua Verletzung subjektiver Rechte, Rechtsverletzungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung; keine Änderung der Rechtsposition im Falle der Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch VwGH; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Ladungsbescheid, keine Rechtswirkungen