AVG § 71 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versehen der Kanzleibediensteten eines Rechtsanwalts; Sorgfalts- und Überwachungspflicht des Rechtsanwalts; fehlendes Vorbringen zu den getroffenen Kontrollmaßnahmen und fehlende Begründung, warum die eigenmächtig vorgenommene Änderung in der Adressierung des Schriftsatzes nicht aufgefallen ist)
VwGH 4. 7. 2007, 2007/08/0090