AVG § 63 Abs 2 (Verfahrensanordnung, keine gesonderte Anfechtbarkeit; Abgrenzung zum Bescheid; Kriterium das Rechtsschutzbedürfnis; Verfahrensanordnung selbst bei Bescheidform nicht selbstständig bekämpfbar; Fristsetzung bei Auftrag, um eine nachträgliche Baubewilligung anzusuchen)