AVG § 6 Abs 1 (Anbringen an unzuständige Behörde, Verpflichtung zur Weiterleitung; nach Weiterleitung Entscheidungspflicht nur der Behörde, an die weitergeleitet wurde)
§ 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; Weiterleitung nach § 6 Abs 1 AVG, Entscheidungspflicht der Behörde, an die das Anbringen weitergeleitet wurde)