7. ZPMRK: Art 4 (Doppelbestrafungsverbot; Bestrafung nach Bauordnung wegen Offenhaltens eines Geschäftslokals nach § 37 iVm § 14 Z 4 NÖ BauO und für den gleichen Zeitraum nach § 37 iVm § 14 Z 1 NÖ BauO; Bestrafung wegen Benützung eines Neubaus ohne Bewilligung schließt Bestrafung wegen Benützung eines bewilligungslos abgeänderten Gebäudes aus)
NÖ BauO: § 14 Z 1 (bewilligungspflichtige Vorhaben; Neubau von Gebäuden)