VStG § 19 Abs 2 (Strafbemessungsgründe, Erschwerungs- und Milderungsgründe; Vorsatz, Tatsachengeständnis, Berücksichtigung einer einschlägigen Verwaltungsübertretung während des Berufungsverfahrens)
§ 51 Abs 6 (Verschlimmerungsverbot, hier Unterstellung unter andere Strafnorm)