VwGG § 34 Abs 1 (Beschwerde, Zurückweisung wegen offenbarer Unzuständigkeit des VwGH; Begriff; keine „Unzuständigkeit“ im engeren Sinn bei Bekämpfung eines absolut nichtigen Bescheides; an einen Geschäftsunfähigen zugestellter Bescheid; dennoch Zurückweisung der Beschwerde)
§ 47 Abs 2 Z 2 (Kostenersatz, belangte Behörde als „obsiegende Partei“)