B-VG Ämter der LReg 1925: § 3 Abs 1 (Amt der LReg, Besorgung der Geschäfte der Landesverwaltung, nach Geschäftseinteilung, unter der Leitung der LReg oder einzelner Mitglieder derselben, Geschäfte der Bundesverwaltung unter der Leitung des Landeshauptmannes; Landesverwaltung, monokratisches System; Einvernehmen zwischen Landesräten nach der Geschäftsordnung der LReg, Fehlen eines Hinweises auf die Herstellung des Einvernehmens unmaßgeblich)