B-VG Art 18 Abs 1 (Legalitätsprinzip; ausreichende materiell-rechtliche Vorausbestimmtheit des Verwaltungshandelns durch das Gesetz)
HypothekenbankG: § 29 Abs 2 zweiter Satz (jederzeitiger Widerruf der Bestellung zum Treuhänder; keine verfassungsrechtlichen Bedenken, Dienstunfähigkeit des Treuhänders)