Stmk Landes-StraßenverwaltungsG 1964: § 8 Abs 3 (Gemeindestraße, ua Verbreiterung, Verordnung der Gemeinde)
§ 47 Abs 3 (Festsetzung der nach den öffentlichen Interessen und den Interessen der Beteiligten zu erfüllenden Bedingungen, Bescheid; Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität durch Lärm- und Geruchsimmissionen)