StVO § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand, behaupteter Nachtrunk, Glaubwürdigkeit, Beurteilung auch nach Zeitpunkt der erstmaligen Behauptung; Beweispflicht des Lenkers)
VwGH 7. 9. 2007, 2006/02/0221