StVO § 5 Abs 6 (besondere Bestimmungen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Aufforderung zur Blutprobe; Verweigerung; Zurechnungsfähigkeit; kein Gutachten bei situationsbezogenem Verhalten)
VwGH 9. 10. 2007, 2007/02/0176
Nach stRsp VwGH zu § 5 Abs 2 StVO (VwGH 21. 9. 2006, 2006/02/0196 = ZfVB 2007/1615), ist es schon aufgrund eines „situationsbezogenen“ Verhaltens eines Probanden entbehrlich, ein ärztliches SV-GA über die Zurechnungsfähigkeit einzuholen und aufgrund eines solchen Verhaltens zulässig, diese zu bejahen. Diese Rsp ist gleichermaßen auf das Verhalten eines Probanden zu einer Aufforderung gem § 5 Abs 6 StVO und dessen Zustimmung zur Blutabnahme anzuwenden. Abweisung.