KFG § 102 Abs 5 lit b (Pflichten des Fahrzeuglenkers, mitzuführende Dokumente; Verletzung der Mitführungs- und der Aushändigungspflicht getrennte Verwaltungsstraftatbestände)
FSG § 29 Abs 3 (besondere Verfahrensbestimmungen für die Entziehung; Vollziehbarkeit des Entziehungsbescheides; unverzügliche Ablieferungspflicht; Verletzung, Straferkenntnis, wesentliche Tatbestandselemente; „unverzüglich“ im Sinne von „ohne Verzug“)