Sbg JagdG 1993: § 60 Abs 1 (Erlassung der Abschusspläne durch Lreg)
§ 60 Abs 4 (bescheidmäßige Festsetzung des Jahresabschussplanes durch den Bezirksjägermeister; Übergang der Zuständigkeit auf die Bezirksverwaltungsbehörde mit schriftlicher Mitteilung des Bezirksjägermeisters, dass kein Einvernehmen mit dem Jagdinhaber erzielt wurde; Frage der Zurechnung einer von der Geschäftsstelle der Sbg Jägerschaft abgegebenen Mitteilung)