MinroG § 179 (Vorschreibung von Sicherheitsmaßnahmen; Nachbarn, keine Parteistellung)
VwGH 11. 10. 2007, 2005/04/0223
Nach VwGH 13. 12. 2000, 98/04/0153, kommt den Nachbarn im Verfahren nach den §§ 178 und 179 MinroG (hier: Auftrag von Sicherheitsmaßnahmen gem §§ 171, 179 MinroG an die mitbeteiligte Partei als Bergbauberechtigte für einen Steinbruch) keine Parteistellung zu. Abweisung der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Berufungen.