MinroG § 1 Z 1 (Begriffsbestimmungen, „Aufsuchen“, mittelbare und unmittelbare Suche nach mineralischen Rohstoffen einschließlich zusammenhängender vorbereitender Tätigkeiten; Erschließen und Untersuchen natürlicher Vorkommen mineralischer Rohstoffe und solcher enthaltender verlassener Halden zum Feststellen der Abbauwürdigkeit)