BDG 1979 § 8 Abs 2 (niedrigere Verwendungsgruppe, Überstellung, Zustimmung des Beamten)
§ 38 Abs 3 Z 1 (Auflassung der Dienststelle, Abzugsinteresse, Zuweisung einer neuen Verwendung, schonendste Variante, Verwendungsgruppe ist absolute Grenze)
BDG 1979 § 8 Abs 2 (niedrigere Verwendungsgruppe, Überstellung, Zustimmung des Beamten)
§ 38 Abs 3 Z 1 (Auflassung der Dienststelle, Abzugsinteresse, Zuweisung einer neuen Verwendung, schonendste Variante, Verwendungsgruppe ist absolute Grenze)