BDG 1979 § 38 Abs 2 (wichtiges dienstliches Interesse, Abberufung von unterwertigem Arbeitsplatz und Versetzung auf gleichwertigen Arbeitsplatz)
§ 38 Abs 4 (Versetzung an anderen Dienstort, schonendste Variante, einfache Fahrtstrecke von 85 km, erheblicher finanzieller und zeitlicher Mehraufwand)