Verletzung
VfGH 28. 9. 2007, B 2007/06
Verletzung einer Universität im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Aufhebung einer V durch den BM im Aufsichtsweg in verfassungswidriger Auslegung des § 45 UG 2002 betreffend die Aufhebung von Beschlüssen der Universitätsorgane.