Sbg Landesbeamten-PensionsG: § 61 (Nebengebührenzulage, anspruchsbegründende Nebengebühren, Festhalten in Nebengebührenwerten)
§ 63 (ebenso, Bemessung)
§ 68 Abs 1 (ebenso, Berücksichtigung von Nebengebühren aus einem früheren Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft in der Höhe von 50 %)