Sbg KinderbetreuungsG: § 9 Abs 1 idF LGBl 2002/88 (Förderung gebührt pro Kind und Monat; Höhe der Förderung bestimmt sich nach dem zeitlichen Ausmaß der Betreuung; grundsätzlich ist für ein Kind ein Betreuungsplatz vorgesehen)
VwGH 23. 10. 2007, 2004/11/0052