ORF-G: § 13 Abs 9 (Werbung und Patronanzsendungen; Definition der Werbung und Werbezeiten; Erfordernis der klaren Erkennbarkeit; keine bei bloßem Hinweis durch Schriftzug am linken oberen Bildrand)
§ 14 Abs 5, 6 (Werbegrundsätze, Product-Placement, Unterbrecherwerbung; Zulässigkeitskriterien)