FSG: § 1 Abs 3 (Geltungsbereich; Lenkberechtigung; Kraftfahrzeug, Lenken nur mit gültiger Lenkberechtigung)
§ 1 Abs 4 (Lenkberechtigung eines EWR-Staates, Gleichstellung)
§ 8 Abs 5 (gesundheitliche Eignung; Befristung, Ablauf; Verlängerungsantrag; keine rechtzeitige Verlängerung ohne Verschulden des Antragstellers; Berechtigung zum Weiterlenken „im Bundesgebiet“; gleichartige ausländischer Rechtsvorschriften bewirken bei Gleichstellung keine derartige weitergeltende „Lenkberechtigung“ im Bundesgebiet)