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VwGH 31. 7. 2007, 2007/02/0016 (Kraftfahrwesen)

VwGH: KraftfahrwesenZfV 2008/425ZfV 2008, 252 Heft 2 v. 9.5.2008

FSG: § 37 Abs 2 (Strafausmaß; Geld-, Freiheitsstrafe; Primärarrest, wenn Täter wegen gleicher Zuwiderhandlung bereits einmal bestraft wurde; Berücksichtigung einer Geldstrafe; keine ausreichende Begründung)

VwGH 31. 7. 2007, 2007/02/0016

Die bel Beh hat in ihrem Berufungsbescheid wegen Übertretung des § 1 Abs 3 FSG nicht begründet, weshalb bei Berücksichtigung nur einer Geldstrafe - die getilgten Strafen sind in diesem Zusammenhang nicht zu berücksichtigen (VwGH 15. 9. 1997, 97/10/0102 = ZfVB 1999/235, 341) - bereits die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe aus spezialpräventiven Gründen erforderlich sei. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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