vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 13. 9. 2007, 2006/12/0160 (Dienstrecht)

VwGH: DienstrechtZfV 2008/329ZfV 2008, 212 Heft 2 v. 9.5.2008

GehG: § 121 Abs 1 Z 1 (Verwendungszulage, Höherverwendung, erhebliches Ausmaß, Verwendungsgruppe A)

VwGH 13. 9. 2007, 2006/12/0160

1. Durch die Verwendungsgruppenzulage soll eine allfällige Diskrepanz zwischen der dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung des Beamten und dem Wert seiner Dienstleistung abgegolten werden. Eine solche Verwendungsgruppenzulage gebührt dann, wenn zumindest ein erheblicher Teil der Tätigkeit des Beamten, insb in Hinblick auf die dafür notwendige Vorbildung, einer höheren Verwendungsgruppe zuzuordnen ist. Der Zulagenanspruch ist im Ausmaß je eines Vorrückungsbetrages pro Verwendungsgruppenunterschied bei durchgehender Höherwertigkeit der erbrachten Gesamtleistung gegeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!