LDG: § 26 Abs 7 (schulfeste Stellen, Verleihung, Besetzungsvorschlag, Auswahl und Reihung; Eignungsvorsprung nur durch tatsächliche Leitung der Schule nach verfassungswidriger Ernennung)
§ 26a (Ernennung von Schulleitern; keine Parteistellung)
VfGG: § 87 Abs 2 (Verpflichtung zur Herstellung des der Rechtsanschauung des VfGH entsprechenden Rechtszustandes, Gebot der Effektivität des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes, auch bei instanzenmäßig gegliedertem Ernennungsverfahren)