Im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft im Juni 2008 in Österreich wurden präventive Maßnahmen gegen Hooligans eingeführt. Im vorliegenden Beitrag werden insbesondere die Meldeauflage und die Möglichkeit der Vorführung beschrieben und vergleichbaren Schweizer und deutschen Regelungen gegenübergestellt. Es stellt sich die Frage, ob solche Maßnahmen mit dem Recht auf persönliche Freiheit und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind?