Mit dem Entschädigungsfondsgesetz hat sich der Staat zur Rückgabe von Liegenschaften verpflichtet, die in der nationalsozialistischen Zeit entzogen wurden und sich heute in seinem Eigentum befinden. Bei der Entscheidung über solche Fälle werden die nationalsozialistischen Vermögensentziehungen, aber auch die österreichische Rückstellungspraxis der Nachkriegszeit einer Beurteilung und Bewertung unterzogen. Die Verfahren nach dem EFG stehen dabei im Spannungsfeld einer für die Opfer adäquaten Form der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und den heutigen Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, insbesondere auch im Hinblick auf die MRK.