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Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Zur Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz1)1)Ein Teil dieses Beitrages beruht auf einem Vortrag im Rahmen des Symposiums „Naturalrestitution an NS-Opfer" am 16. April 2007 am Juridicum in Wien. Für die Publikation wurde er überarbeitet. Er befindet sich auf dem Stand Ende November 2007.

AbhandlungenRonald Faber2)2)Der Autor war an einzelnen der zitierten Entscheidungen auf Seiten der Antragsteller beteiligt. Der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.ZfV 2008/268ZfV 2008, 151 Heft 2 v. 9.5.2008

Mit dem Entschädigungsfondsgesetz hat sich der Staat zur Rückgabe von Liegenschaften verpflichtet, die in der nationalsozialistischen Zeit entzogen wurden und sich heute in seinem Eigentum befinden. Bei der Entscheidung über solche Fälle werden die nationalsozialistischen Vermögensentziehungen, aber auch die österreichische Rückstellungspraxis der Nachkriegszeit einer Beurteilung und Bewertung unterzogen. Die Verfahren nach dem EFG stehen dabei im Spannungsfeld einer für die Opfer adäquaten Form der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und den heutigen Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, insbesondere auch im Hinblick auf die MRK.

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