B-VG Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Rechtssphäre nicht unmittelbar und aktuell betroffen; Privatbeteiligter im Strafverfahren; gerichtliche Diversion)
VfGH 27. 6. 2007, G 195/06
Die Regelung des angef § 48 Abs 2 StPO normiert ausdrücklich, dass der Privatbeteiligte (anders als im Fall des Rücktritts des Staatsanwaltes von der Verfolgung aus anderen Gründen - § 48 Abs 1 Z 1-3 leg cit ) nicht berechtigt ist, die öff Anklage zu erheben oder zu übernehmen, wenn der Staatsanwalt nach dem IXa. Hauptstück (Diversion) von der Verfolgung zurücktritt.