WRG 1959 § 138 Abs 1 lit a (wasserpolizeilicher Auftrag; Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung; Auftrag an den, der Bestimmungen des WRG übertreten hat und es das öffentliche Interesse erfordert oder es der Betroffene verlangt; hier: Überschreitung des Ausmaßes der bewilligten Wasserbenutzung durch errichtete Stauanlage)
VwGH 21. 6. 2007, 2006/07/0122