VVG § 5 Abs 1 (Zwangsstrafen; Voraussetzung ist, dass Person, gegen die das Zwangsmittel gerichtet ist, fähig ist, einen rechtserheblichen Willen zu bilden, der durch die Verhängung des Zwangsmittels beeinflusst werden soll)
VwGH 19. 6. 2007, 2007/11/0025