AVG § 63 Abs 5 (Berufung, Recht der Parteien, Frist; unbegründete Zurückweisung wegen Verspätung im Ergebnis nicht rechtswidrig wegen mangelnder Parteistellung des Berufungswerbers im Verwaltungsverfahren)
Tir BauO: § 21 Abs 2 lit a (Neubau, Zubau; Baubewilligung, Zustimmung des Grundeigentümers, bei Wohnungseigentum des betreffenden Miteigentümers; keine Zustimmung sonstiger Miteigentümer im Fall von Wohnungseigentum erforderlich)