AVG § 7 Abs 1 Z 4 (Befangenheit, sonstige wichtige Gründe; Befangenheit von Organwaltern und Sachverständigen, nicht einer „Behörde“; Sachbearbeiter, dessen Sohn beim Antragsteller beschäftigt ist; Befangenheit bewirkt Verfahrensmangel, Relevanz)
§ 52 Abs 1 (Sachverständigenbeweis, kein Rechtsanspruch der Partei auf Anwesenheit bei Befundaufnahme)