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VwGH 23. 5. 2007, 2005/04/0103 , 0106 (Vergabewesen)

VergabewesenZfV 2008/157ZfV 2008, 105 Heft 1 v. 7.3.2008

BundesvergabeG 2002: § 163 Abs 1 (Einleitung des Nachprüfungsverfahrens; keine Antragslegitimation; Verstoß des Antragstellers gegen Ausschreibungsbestimmungen oder Bestimmungen über öffentliche Auftragvergabe; kein schützenswerter Bieter; keine Geltendmachung dass andere Bieter auszuscheiden wären)

§ 177 Abs 5 (Gebührenersatz; Anspruch des obsiegenden Antragsteller gegen Antragsgegner; Abspruch durch Vergabekontrollbehörde)

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