StVO § 5 Abs 2 (Atemluftprobe, Verweigerung; Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft, keine Zumutbarkeit der Folgeleistung nach einer Verletzung im Grundrecht nach
Art 3 MRK im Zuge der Amtshandlung, „blaues Auge“)
§ 20 Abs 2 (Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet, erhebliche Überschreitung; Feststellung durch Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug, Beobachtungsstrecke ca 100 m ausreichend)