NÖ FLG: § 13 Abs 1 (gemeinsame Maßnahmen und Anlagen; Begriff; ABfdungsgrundstücke müssen zweckmäßig erschlossen werden; Aspekt des möglichst geringen Eingriffes in das Eigentumsrecht tritt in den Hintergrund; zukünftige raumordnungsrechtliche Entwicklungen sind nicht relevant)
VwGH 21. 6. 2007, 2006/07/0060