BEinstG § 8 Abs 4 lit b (Kündigung eines begünstigten Behinderten; Fortsetzung des Dienstverhältnisses kann Dienstgeber nicht zugemutet werden, wenn begünstigter Behinderter unfähig wird, vereinbarte Arbeit zu leisten; dies ist Hauptfrage und keine Vorfrage)
2005/11/0127, 24. 4. 2007