Stmk BauG: § 42 Abs 2 Z 5 (Bauwerk, Planung und Ausführung so, dass der von den Benützern oder Nachbarn wahrgenommene Schall auf Pegel, der nicht gesundheitsgefährdend ist; Lärmimmissionen, Beurteilung an Hand des Widmungsmaßes; Anwendbarkeit auch bei Fehlen eines Widmungsmaßes
2005/06/0277, 21. 2. 2007