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VwGH 2005/05/0073, 18. 12. 2006 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/2563ZfV 2007, 1144 Heft 6 v. 14.1.2008

Wr BauO: § 81 Abs 2 (Gebäudehöhe; Summe der Flächeninhalte aller Gebäudefronten nicht größer als das Produkt aus der Summe der Längen aller Gebäudefronten und der höchsten zulässigen Gebäudehöhe; außer Betracht bleibende Giebelflächen, die der Dachform entsprechen; auch fiktive Giebelfläche bleibt außer Betracht)

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