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VwGH 2006/11/0235, 27. 3. 2007 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

JudikaturVwGHZfV 2007/2558ZfV 2007, 1142 Heft 6 v. 14.1.2008

AZG § 9 Abs 1 (Höchstgrenzen der Arbeitszeit)

VStG § 9 Abs 6 (verantwortlicher Beauftragter; die zur Vertretung nach außen berufene Person bleibt trotz Bestellung eines verantwortlichen Beauftragen strafrechtlich verantwortlich, wenn sie die Tat vorsätzlich nicht verhindert hat; diese Tatbestandselemente müssen im Spruch des Straferkenntnisses zum Ausdruck kommen)

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