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VwGH 2005/09/0153, 18. 12. 2006 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

JudikaturVwGHZfV 2007/2551ZfV 2007, 1139 Heft 6 v. 14.1.2008

AuslBG § 2 Abs 2 (Beschäftigung; arbeitnehmerähnliches Verhältnis; wirtschaftliche Unselbständigkeit, ähnliche wirtschaftliche und soziale Bedingungen wie ein Arbeitnehmer; Gefälligkeitsdienste, kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche aufgrund spezifischer Bindungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger; bei Leistungen für den Arbeitgeber einer Bezugsperson ist Unentgeltlichkeit dem Leistungsempfänger gegenüber ohne Darlegung spezifischer Umstände nicht ohne Weiteres anzunehmen; bei Unterlassen einer Entgeltlichkeitsvereinbarung ist nicht ohne Weiteres von konkludenter Unentgeltlichkeitsvereinbarung auszugehen)

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