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VwGH 2005/09/0131, 20. 11. 2006 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

JudikaturVwGHZfV 2007/2548ZfV 2007, 1138 Heft 6 v. 14.1.2008

AuslBG § 2 Abs 4 (durch den Gesellschafter einer Gesellschaft erbrachte Arbeitsleistungen, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden; alleiniger persönlich haftender Gesellschafter einer KEG, der 95 % der Gesellschaftsanteile hält; wesentlicher Einfluss des einzigen Komplementärs auf die Geschäftsführung der KEG kann nur in Frage gestellt werden, wenn konkrete Umstände für eine dem Gesellschaftsvertrag zuwiderlaufende tatsächliche Praxis sprechen; fehlende diesbezügliche Ermittlungen)

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