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VwGH 2005/09/0104, 22. 3. 2007 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

JudikaturVwGHZfV 2007/2547ZfV 2007, 1138 Heft 6 v. 14.1.2008

AuslBG § 18 Abs 11 (Entsendebewilligung, Unzulässigkeit für Arbeiten der Wirtschaftsklassen des Baugewerbes nach der Systematik der ÖNACE, Wohnungs- und Siedlungsbau; Montage von Fertigteilhäusern)

2005/09/0104, 22. 3. 2007

1. Bei der ÖNACE handelt es sich um die österr Version der NACE Rev 1, also jener statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der EG, die nach der VO (EWG) 3037/90 des Rates vom 9. 10. 1990 für alle Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden ist. Die ÖNACE ist eine alle Wirtschaftstätigkeiten umfassende Klassifikation. Jedes Unternehmen ist gem seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt einer Unterklasse der ÖNACE 1995 zuzuordnen, die konkrete Zuordnung ist auch bekämpfbar. Grundsätzlich erfolgt die Klassifikation eines Unternehmens demnach an Hand des Unternehmensgegenstandes (VwGH 27. 2. 2003, 2002/09/0116 = ZfVB 2005/1433).

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