ABGB § 865 (Geschäftsfähigkeit)
§ 870 (Willensmängel, ungerechte Furcht)
BDG 1979 § 21 (Austritt nach Drohung mit Strafanzeige; Unwirksamkeit zufolge ungerechter Furcht)
ABGB § 865 (Geschäftsfähigkeit)
§ 870 (Willensmängel, ungerechte Furcht)
BDG 1979 § 21 (Austritt nach Drohung mit Strafanzeige; Unwirksamkeit zufolge ungerechter Furcht)